PRESSEMITTEILUNG
Um von der Soforthilfe des Landes zu profitieren, müssen Antragstellende nur noch nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen voraussichtlich nicht ausreichen, um die Betriebskosten der nächsten drei Monate zu finanzieren.
„Die grün-geführte Landesregierung hat direkt auf Rückmeldungen aus der Bevölkerung reagiert“, so Halder. So wurde dem Hilfsprogramm zugrundeliegende Definition der „existenziellen Notlage“ vereinfacht und an die Rahmenbedingungen des zukünftigen Bundesprogramms angepasst. „Die ersten Auszahlungen aus dem Programm werden bereits nächste Woche erfolgen. Baden-Württemberg war eines der Bundesländer, die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmern schnell und unbürokratisch Hilfen zugesichert haben“, sagt Halder abschließend.
Informationen:
Die bisherige Soforthilfe richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten eines Unternehmens und beträgt für drei Monate insgesamt bis zu 9.000 Euro für Solo-Selbstständige sowie Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten. Darüber hinaus gibt es Hilfen von bis zu 15.000 Euro für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten und bis zu 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.